Die Nachricht eines Aufhebungsvertrages bringt oft viele Fragen und Unsicherheiten mit sich. Die ganze Situation fühlt sich möglicherweise bitter an – aber sie kann auch eine Chance für einen Neuanfang sein. Wenn Sie den Aufhebungsvertrag annehmen, stellt sich die Frage nach den nächsten Schritten. Welche Stolpersteine gilt es zu vermeiden? Wie sieht die berufliche Zukunft aus? Wie lassen sich all die Themen sinnvoll strukturieren? Damit sind Sie nicht alleine. Gemeinsam finden wir den besten Weg für Sie.
Mein individuelles Coaching unterstützt Sie, die Situation nicht nur zu verstehen, sondern sie als Sprungbrett für Ihre beruflichen Vorstellungen zu nutzen. Gemeinsam entwickeln wir einen strukturierten Plan, bringen Ihre fachlichen und persönlichen Stärken zum Vorschein, entwickeln passende Job Ideen sowie zielgerichtete Bewerbungsstrategien und trainieren Ihre wirksame Positionierung (Selbstmarketing). So machen wir den nächsten Berufsschritt zu Ihrem Erfolg.
Florian Demmler
Jobcoach und Gründer von MEIN-NÄCHSTER-JOB.DE
„Ich bin Veränderungsbegleiter aus Leidenschaft. Mich fasziniert es, dass jede berufliche Veränderung ein individueller Weg zwischen Ausgangslage und Ziel ist. Eine ungewollte berufliche Veränderung stellt erfahrungsgemäß eine besondere Herausforderung dar, die nicht selten von unangenehmen Gefühlen und auch Schmerz begleitet wird. Einen persönlichen Beitrag darin zu leisten, Menschen in die Selbstwirksamkeit zu begleiten, einen Plan für die Veränderung aufzustellen, Ressourcen zu identifizieren und den nächsten Job zu ergattern, treibt mich persönlich an. So wird aus der Hiobsbotschaft eine Chance.“
Ich gehe individuell auf Ihre Ausgangslage ein und helfe Ihnen, relevante Themen auf dem Weg zum neuen Job zu identifizieren. Auf dieser Basis vereinbaren wir einen Plan, der auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. So erreichen Sie Ihr Ziel Schritt für Schritt.
Die Anwendung MEIN-NÄCHSTER-JOB.DE ist Aktionsplattform und digitale berufliche Orientierung in einem. Sie hält relevante Informationen, Übungen und hilfreiche Tools für Ihre berufliche (Neu)Orientierung bereit und wird effektiv in die individuelle Begleitung integriert.
Als Coach und Berater begleite ich Sie virtuell per Videotelefonie - ortsunabhängig und flexibel.
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Die nachfolgend aufgelisteten Fragen und Antworten ersetzen keine juristische Beratung. Sie finden keine Antwort? Schreiben Sie mir: florian@mein-naechster-job.de
Alles rund um das Thema Aufhebungsvertrag
Aufhebungsvertrag - was ist das?
Ein Aufhebungsvertrag (auch Auflösungsvertrag genannt) ist die beiderseitig einvernehmliche Auflösung des im Arbeitsvertrag besiegelten Beschäftigungsverhältnisses. Er kann arbeitgeberseitig im Vorfeld von betriebsbedingten Kündigungen angeboten werden oder in Form von Einzelansprachen erfolgen.
Aufhebungsvertrag - wann ist der möglich?
Ein Aufhebungsvertrag stellt eine flexible Option dar, ein Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen zu beenden und kann zu jedem Zeitpunkt während der Anstellung in Betracht gezogen werden. Dies kann besonders relevant sein, wenn sich die berufliche Situation verändert – sei es durch das Streben nach neuen Herausforderungen, veränderte Anforderungen seitens des Arbeitgebers oder bei persönlichen Lebensänderungen wie einem Umzug, familiären Entwicklungen oder gesundheitlichen Einschränkungen. Auch bei unternehmensinternen Veränderungen wie Restrukturierungen, Fusionen oder Anpassung des Personalbedarfs kann ein Aufhebungsvertrag sinnvoll sein. Mit der Vereinbarung eines Aufhebungsvertrages, geht eine Aufhebungssumme (i.d.R. zur Entschädigung etwaiger Gehaltseinbußen) nicht automatisch einher und ist Verhandlungssache.
Muss ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung, die auf Freiwilligkeit beruht. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber müssen sich einig sein und die Konditionen des Vertrages akzeptieren. Bevor ein Aufhebungsvertrag unterschrieben wird, ist es wichtig, alle Bedingungen genau zu prüfen und sicherzustellen, dass sie in Ihrem besten Interesse sind. Neben der Klärung formaler und rechtlicher Themen spielt die berufliche Orientierung eine wichtige Rolle, um die berufliche Zukunft zu entwickeln.
Gibt es im Aufhebungsvertrag automatisch eine Abfindung?
Nein, eine Abfindung ist im Aufhebungsvertrag nicht automatisch vorgesehen. Abfindungen sind Verhandlungssache und müssen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer einvernehmlich festgelegt werden. In einem Aufhebungsvertrag werden die Konditionen für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses individuell vereinbart, einschließlich etwaiger finanzieller Entschädigungen für den Verlust des Arbeitsplatzes.
Das bedeutet, dass die Höhe und die Bedingungen einer Abfindung Ergebnis einer Verhandlung sind. Dabei können verschiedene Faktoren wie die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Gehalt, der Grund für die Vertragsaufhebung sowie die wirtschaftliche Situation des Unternehmens eine Rolle spielen. Zudem ist es wichtig zu bedenken, dass Abfindungen unter bestimmten Bedingungen steuerpflichtig sein können, was ebenfalls bei den Verhandlungen zu beachten ist.
Es ist daher empfehlenswert, die Bedingungen eines Aufhebungsvertrages, auch im Hinblick auf eine mögliche Abfindung, sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.
Welche Themen und Schritte sollte ich bei einem Aufhebungsvertrag grundsätzlich beachten?
Beim Unterzeichnen eines Aufhebungsvertrages gilt es, sorgfältig verschiedene Aspekte zu bedenken, um Ihre Interessen bestmöglich zu schützen. Zunächst sollten Sie die Abfindung prüfen, denn sie ist ein wesentlicher Bestandteil vieler Aufhebungsverträge und Gegenstand von Verhandlungen. Achten Sie darauf, dass die Abfindungshöhe angemessen ist. Zudem müssen Sie sicherstellen, dass etwaige Kündigungsfristen berücksichtigt werden, damit Sie ausreichend Zeit für die Neuorientierung im Berufsleben haben. Weiterhin ist es entscheidend, die Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses festzulegen, das Ihre Fähigkeiten und Leistungen positiv darstellt. Sichern Sie sich wichtige Dokumente wie Zwischenbeurteilungen, Lernhistorien oder Leistungsbeurteilungen. Ebenso wichtig ist es, die Auswirkungen des Aufhebungsvertrags auf Ihre Sozialversicherungen zu überprüfen. Besonderes Augenmerk gilt dabei den Beiträgen und Leistungen hinsichtlich der Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Ein weiterer Punkt sind die Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld, die durch den Aufhebungsvertrag entstehen können. Hier ist es von Bedeutung, vorab zu klären, wie solche Sperrzeiten vermieden werden können. Berücksichtigen Sie darüber hinaus die steuerlichen Konsequenzen einer Abfindung und erwägen Sie mögliche Steuervorteile. Eventuell bietet es sich an, im Vertrag auch die Unterstützung durch Weiterbildungsmaßnahmen oder Outplacement-Beratungen zu thematisieren, die Sie auf Ihrem weiteren Berufsweg unterstützen können.
Wird Coaching über die Abfindung gedeckt?
Es kommt darauf an und sollte im Aufhebungs-, bzw. Auflösungsvertrag genau beschrieben sein. So kann im Abfindungsbetrag ein Anteil für die berufliche Neuorientierung reserviert sein. Dies gilt insbesondere für Aufhebungsverträge für leitende Angestellte. Die Summe können Sie unabhängig der vertraglichen Regelung natürlich auch selbstständig in ein Coaching investieren.
Alles rund um das Thema Coaching & Beratung
Was ist der Unterschied zwischen Coaching und Beratung?
Coaching und Beratung sind zwei professionelle Ansätze, um Personen zu unterstützen, jedoch mit unterschiedlicher Ausrichtung und Methodik:
Coaching konzentriert sich in der Regel darauf, den Coachees dabei zu helfen, ihre eigenen Lösungen für Herausforderungen zu finden. Es ist ein prozessorientierter Begleitansatz, in welchem der Coach die Rolle des Impulsgebers einnimmt. Beim Coaching werden Fragen gestellt, die zur Selbstreflexion anregen und den Coachee dazu befähigen sollen, eigene Strategien und Antworten zu entwickeln. Es wird also davon ausgegangen, dass der Coachee bereits über die nötigen Ressourcen verfügt, um seine Situation zu meistern, und der Coach hilft ihm dabei, diese zu erkennen und zu nutzen. Das Ziel ist die Entwicklung und Stärkung der persönlichen oder beruflichen Kompetenzen und die Erarbeitung von Zielen und Handlungsoptionen.
Beratung hingegen ist meist direktiver und beratungsspezifischer. Der Berater gibt Expertenwissen und konkrete Ratschläge oder Lösungen für bestimmte Probleme. Er bringt sein Fachwissen ein, um den Klienten zu informieren und zu unterstützen. Die Lösungsfindung wird hierbei stärker vom Berater beeinflusst, da er aufgrund seiner Expertise Empfehlungen ausspricht.
Wie lange dauert eine berufliche (Neu-)Orientierung?
Die Dauer der Begleitung hängt ganz von der individuellen Ausgangslage und Zielsetzung ab und ist daher höhchst unterschiedlich. Haben sich Menschen schon sehr lange nicht mehr mit Ihrem beruflichen Profil beschäftigt, kann eine Neuorientierung bis zu sechs Monate dauern.
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